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Religiöse Vorschriften

Die fünf Säulen des Islam

  1. Bekenntnis Schahada: "Es ist kein Gott außer Gott und Muhammad ist der Gesandte Gottes."
  2. Gebet (Salat): Fünfmal täglich (Ritualgebet)
  3. Fasten (Saum): Fastenmonat Ramadan
  4. Almosen (Zakat): Steuer für die Armen
  5. Wallfahrt (Hadschdsch): Mindestens einmal im Leben ein Vertreter der Familie

Jede dieser Handlungen ist nur gültig, wenn zuvor die Absicht (nija) dazu erklärt wird.

Die Scharia`

Das islamische Gesetz - die Scharia` - beansprucht alle Verhältnisse des Menschenlebens zu regeln. Das arabische Wort bezeichnet ursprünglich einen Weg, der zu einer Wassertränke führt. Die Scharia` kommt so im Qur'an nicht vor und ist eigentlich ein Werk der islamischen Gelehrten. Es ist vor allem eine Pflichtenlehre, die die Pflichten des Menschen seinen Mitmenschen gegenüber und Gott gegenüber regelt. Jede Handlung wird religiös-ethisch folgendermaßen gewertet:

  • Pflicht (fard): das Tun wird belohnt, das Unterlassen bestraft
  • empfehlenswert (mandub): das Tun wird belohnt, das Unterlassen nicht bestraft
  • erlaubt, indifferent (mubah): weder das Tun noch das Unterlassen werden belohnt oder bestraft
  • verwerflich (makruh): das Tun wird nicht bestraft, das Unterlassen wird belohnt
  • verboten (haram): das Tun wird bestraft, das Unterlassen wird belohnt

Der Dschihad

  • Im Islam wird die Welt traditionell in die Bereiche dar-as-salam bzw. dar-al-islam (Haus des Friedens bzw. Haus des Islam) und dar-al-harb (Haus des Krieges) eingeteilt.
  • Die Pflicht der Muslime besteht nun darin, das Haus des Islam möglichst zu erweitern, bis schließlich die ganze Welt unter dem Banner des Islam vereint ist.
  • Dies ist notfalls auch mit Gewalt zu tun. Eine derartige kriegerische Auseinandersetzung wird im Islam nicht als Aggression verstanden, sondern als eine "Öffnung" für den Islam. Man bezeichnet diesen Vorgang auch als Dschihad, das bedeutet: sich anstrengen (auf dem Weg Gottes).
  • Dies ist der kleine Dschihad. Als großen Dschihad versteht man den Kampf gegen das eigene Fleisch.

Abfall vom Islam

Auf Abfall vom Islam steht nach dem Gesetz die Todesstrafe. Das gleiche gilt für die Verleitung zum Abfall vom Islam. Allerdings gibt es keine klare Stelle im Qur'an, die dies anweist.

Besondere Verbote im Islam

  • Zinsgeschäfte
  • Glücksspiele
  • Alkohol
  • Bildliche Darstellungen von Personen

Diese Verbote werden aber nicht überall gleich ernst genommen und oft umgangen.